Trainingsbetrieb im Schützenhaus:
In Anwendung dieser Verordnung bleibt unser Schützenhaus im November geschlossen, d.h., allgemeine Öffnungszeiten werden durch den Verein nicht angeboten. Schießleiter und berechtige Personen können aber weiterhin unter Einhaltung der o.g. Verordnung und unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Waffengesetzes den Schieß- bzw. Bogensport auf den Schießständen in unserem Schützengarten ausführen.
Lest hierzu den Artikel (Gerataler Anzeiger) 174: